Basis-Haftung (nach Zeitwert)
Per Gesetz ist jeder Spediteur in Deutschland verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Diese für Sie kostenlose Pflichtversicherung ist die sogenannte Grundhaftung. Sie beträgt 620,- EUR pro cbm Umzugsgut. Bei einem Umzugsvolumen von z.B. 60 cbm beträgt somit die Höhe der Grundhaftung 37.200.- EUR.
Die Grundhaftung bezieht sich jedoch immer nur auf den Zeitwert des Umzugsgutes. Außerdem tritt der Versicherungsschutz nur in Kraft, wenn ein Verschulden nachgewiesen wird. Im Fall eines sog. „unabwendbaren Ereignisses“ (z.B. Fahrzeugverlust durch Brand, der Umzugswagen gerät unverschuldet in einen Unfall, Seecontainer wird von Bord des Schiffes gespült) besteht bei der Grundhaftung mangels Verschuldens kein Versicherungsschutz.
Zusatzversicherung (nach Zeit- oder Neuwert)
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Umzugsgut zum Zeitwert oder zum Neuwert durch den Abschluß einer Transportversicherung zu versichern. Bei dieser Versicherung muss kein Verschulden nachgewiesen werden.
Jeder Schaden bis zur Höhe des versicherten Wertes ist i.d.R. gedeckt. Weitere bedeutende Haftungsbegrenzungen wie bei der Grundhaftung bestehen nicht. Im Schadensfall ist somit gewährleistet, dass der Ihnen entstandene Schaden schnell ersetzt wird.
Details zu den Haftungsbedingungen finden Sie unter unseren AGB.